Sundern. Grünes Licht zur Erteilung der Baugenehmigung gab jetzt die Stadtverwaltung. Der Investor kann nun mit dem Umbau der ehemaligen Kirch beginnen.
Die etwas versteckt an der Weitmarer-Holz-Straße in Sundern liegende ehemalige Kirche „Zum guten Hirten“ kann jetzt umgebaut werden. Das Gotteshaus war zum Jahresende 2019 entwidmet worden, die Kirchengemeinde in Sundern hatte sich schweren Herzens von dem Kleinod direkt am Weitmarer Holz getrennt. Den Ausschlag dazu hatte letzten Endes ein Wasser- und Ölschaden gegeben, der im Winter 2018 sowohl die Gemeinderäume als auch den Kirchenraum unnutzbar gemacht hatte.
Reparatur war finanziell nicht zu stemmen
Allein die Reparatur, laut Kostenvorschlag im höheren fünfstelligen Bereich, konnte die Gemeinde nicht stemmen. Denn allein der Unterhalt wurde schon damals seit 13 Jahren vom „Verein der Freunde Kirche zum guten Hirten“ gestemmt, was 14.000 Euro im Jahr bedeuteten.
Auf Anfrage der WAZ bestätigte jetzt die zuständige Pfarrerin Angelika Hövermann, dass es sich bei dem damals ins Gespräch gebrachten Investor immer noch um die gleiche Person handele, die schon 2019 von der evangelischen Kirche favorisiert wurde. „Das Ganze hatte sich ja damals etwas verzögert“, erinnert sich Hövermann.
Gemeinderäume werden umgebaut
Der in München lebende Investor will die im Erdgeschoss liegenden Gemeinderäume zu einer Wohnung für seine Eltern umbauen lassen und hatte sich das Gebäude damals bereits mit einem Architekten angeschaut. Offen geblieben war damals noch, was denn im Zusammenhang mit dem Umbau mit dem darüber liegenden Kirchenraum geschen solle. Das Bauordnungsamt der Stadt Bochum hatte bereits auf eine Bauvoranfrage mit einem positiven Bescheid reagiert. Die Stadtverwaltung hat jetzt angekündigt, dass sie eine Baugenehmigung unter bestimmten Bedingungen erteilen wird. Dies wurde sowohl im Ausschuss für Planung und Grundstücke als auch in der Bezirksvertretung Südwest zur Kenntnisnahme mitgeteilt.
Im Prinzip stehe einer Nutzungsänderung des ehemaligen Kirchengebäudes nichts im Wege, so heißt es in der Verwaltungsvorlage. Das Grundstück grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet. Zwar steht die Kirche nicht unter Denkmalschutz, sie wird jedoch, so das Bauordnungsamt, als „das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude beurteilt“. Durch den Umbau dieses erhaltenswerten Gebäudes dürfe jedoch die äußere Form und Kubatur (Volumen des Gebäudes) nicht verändert werden.
Ehemaliges Bergbaugebiet Weitmarer Holz
Überhaupt gilt das Gelände aufgrund des gerade im Bereich des Weitmarer Holzes früheren oberflächennahen Bergbaus als schwierig. Es liegt zwischen der Weitmarer-Holz-Straße und der Blankensteiner Straße, unmittelbar angrenzend an ein Waldstück. Schon beim Bau der Kirche 1964 musste das Gebäude in einer speziellen Betonwanne angelegt werden, um es sicher vor möglichen Bergbauschäden zu machen.
Ursprünglich hatte das Presbyterium selbst an dieser Stelle dort bauen wollen, um darüber Einnahmen zu erhalten. Das große Gelände um den Kirchenbau ist eine Grünfläche. Dies könne aufgrund der Bergschäden und der Tatsache, dass es in diesem so genannten Außenbereich keinen Bebauungsplan gibt, auch nicht bebaut werden. Daher rühren auch die jetzt vom städtischen Bauordnungsamt gemachten Einschränkungen, die zwar eine Umnutzung, nicht jedoch die starke Veränderung, geschweige denn zusätzliche Gebäude oder Gebäudeteile erlaubten.
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