Köln. Der Fall schlug hohe Wellen: Wegen eines unsauberen Glukosemittels starben Mutter und Kind beim Kaiserschnitt. Nun wird das Urteil erwartet.
Vier Jahre nach dem Tod einer jungen Frau und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys durch verunreinigte Glukose wird am Donnerstag, den 21. September um elf Uhr, im Kölner Landgericht das Urteil gegen eine Apothekerin erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft der 52-Jährigen unter anderem versuchten Mord durch Unterlassen vor. In der Apotheke, in der sie damals Geschäftsführerin war, soll die Glukose mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigt worden sein.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Angeklagte von dem akut verschlechterten Gesundheitszustand der Schwangeren erfahren hatte und ihr ein Zusammenhang mit dem Abpacken von Glukose in der Apotheke bekannt war. Jedoch soll sie das behandelnde Krankenhaus nicht darüber informiert haben.
Staatsanwaltschaft fordert zweieinhalb Jahre Haft für Kölner Apothekerin
Eine 28-Jährige hatte 2019 bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes die verunreinigte Mischung eingenommen und kurz darauf das Bewusstsein verloren. Die Frau und ihr per Kaiserschnitt geborenes Baby starben Stunden später an multiplem Organversagen.
Die Angeklagte hatte den Vorfall am ersten Verhandlungstag über ihre Verteidiger bedauert, eine Verantwortung für das Geschehen aber zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat für die Angeklagte zweieinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. (dpa)
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