Bochum. Ein Arzt aus Recklinghausen ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte Corona-Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne geimpft zu haben.
Ein Arzt aus Recklinghausen, der Corona-Impfungen bescheinigt hat, ohne geimpft zu haben, ist zum zweiten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil der Richter am Landgericht Bochum am Donnerstag: zwei Jahre und drei Monate Haft. Der Angeklagte hatte gestanden, den Corona-Impfstoff zwar bezogen, aber nicht eingesetzt zu haben. Trotzdem hatten seine Patienten die entsprechenden Aufkleber, Stempel und Unterschriften in ihren Impfpässen erhalten. Lesen Sie hier: Corona: Droht erneut eine schwere Welle?
Bescheinigung ohne Corona-Impfung: In 400 Fällen verurteilt
Der 67-jährige Mediziner war schon im Juni diesen Jahres wegen gleich gelagerter Fälle zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Aus beiden Strafen muss nun eine andere Kammer nachträglich eine Gesamtstrafe bilden. Der Arzt wurde wegen „Schein-Impfungen“ in insgesamt rund 400 Fällen verurteilt. Auch interessant: Der erste Winter nach der Corona-Pandemie: Alles über Impfungen, Tests - und das richtige Verhalten
„Der Angeklagte war allenfalls berechtigt, Impfungen abzulehnen, aber nicht, unrichtige Impfzeugnisse auszustellen“, sagte Richterin Petra Breiwisch-Lepping bei der Urteilsverkündung. Ihm sei es jedoch darauf angekommen, seinen Patienten die Vorlage einer Impfdokumentation zu ermöglichen.
Bescheinigung ohne Corona-Impfung: Urteile nicht rechtskräftig
„Wir verkennen nicht, dass er den Leuten helfen wollte“, so die Richterin. „Doch auch für den Angeklagten gelten Gesetze.“
In beiden Prozessen wurde der Mann wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Mediziner saß bis Donnerstag in U-Haft, kam aber nach dem Urteilsspruch vorerst auf freien Fuß. (dpa)
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