
Eine Kuh in einem Stall (Symbolbild): Gerade Kälber dürfen bei Transporten nicht überfordert werden, mahnen Tierärzte.
Foto: Ingo Otto / FUNKE Foto Services
Düsseldorf/Berlin. Bundesregierung soll Exporte untersagen, wenn im Bestimmungsland Tierleid droht. Veterinäre machen auf Stress für Kälber aufmerksam.
Der Bundesrat wird Freitag über den Antrag Nordrhein-Westfalens entscheiden, Tiertransporte in bestimmte EU-Drittstaaten zu verbieten. Bundestierärztekammer und Tierärztliche Vereinigung haben an diesem Montag (8. Februar 2021) darauf hingewiesen, welchen Stress solche Transporte gerade für Kälber bedeuten und gesetzliche Änderungen angemahnt. Überlange Fahrten etwa nach Nordafrika, in den Nahen Osten oder ehemalige Sowjetrepubliken sorgen immer wieder Kritik.
Der Transport nicht entwöhnter Kälber dürfe nicht länger als acht Stunden nicht dauern; bis zum Zielland dürften Jungtiere über maximal eine Sammelstelle befördert werden und müssten da "bedarfs- und verhaltensgerecht gefüttert und getränkt" werden, heißt es in einem Positionspapier der Tierärzte. Frühestens nach Lebenswoche vier seien Kälber überhaupt transportfähig. "Gerade so junge Tiere dürfen durch Stresssituationen keinesfalls überfordert werden“, mahnte Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.
Fehlende Tränken, Lkw zu dicht beladen
In NRW sind die Amtsveterinäre seit Juli 2020 angehalten, keine Rindertransporte über lange Strecken in EU-Drittstaaten abzufertigen - und eben auch keine Kälber für lange Beförderungen freizugeben, die noch auf Muttermilch oder Milchersatz angewiesen sind. In der Vergangenheit hatte es immer Hinweise gegeben, dass Tränken fehlen oder Lkw zu dicht beladen werden und Pausen nicht eingehalten wurden.
Die Bundesratsinitiative jetzt hat zum Ziel, dass die Bundesregierung Exporte von Rindern verbietet, "wenn die Gefahr besteht, dass Tieren in Bestimmungsstaaten durch unsachgemäße Haltung und Umgang bis zur Tötung erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt werden". Hintergrund ist ist der Streit um eine Lieferung von 132 Kühen nach Marokko im vergangenen Jahr.
Oberverwaltungsgericht gab Spediteuren Recht
Spediteure aus dem Rhein-Sieg-Kreis hatten sich vor Gericht gegen das abschlägige Votum der Amtsveterinäre gewehrt. ; aber im Dezember gab ihnen das Oberverwaltungsgericht Münster per Eilbeschluss Recht. Eine "abstrakt-generelle" Bewertung von Tierschutzgefahren in bestimmten Zielstaaten könne nur durch den Bund erfolgen, meinten die Richter.
Im Hause von NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hieß es, man werde sich weiter für mehr Tierschutz bei Transporten einsetzen. Die Kontrollmöglichkeiten seien zwar seit März 2019 besser; es gebe einen Echtzeit-Zugriff auf GPS-Daten der Tiertransport-Lkw. Dennoch sei klar geworden, dass Behörden mit den zur Vorabprüfung der Routenplanung zur Verfügung stehenden Informationen nicht in der Lage seien, sicherzustellen, dass ein tierschutzkonformer Transport bis zum Zielort erfolgt.
Tierschutzbund für generelle Begrenzung
Der Deutsche Tierschutzbund will, dass internationale Tiertransporte auf acht Stunden Dauer generell begrenzt werden. Der Export lebender Tiere in Länder außerhalb der EU müsse verboten werden. "Schlachtpraktiken in Drittstaaten wie Marokko stehen ", so Fachreferentin Frigga Wirths vom Tierschutzbund.
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