Essen. Lebenshilfe hat einer Angestellten, die eine Schwerstbehinderten-Einrichtung leitete, fristlos gekündigt. Offen ist, was ihr vorgeworfen wird.
Im Haus und bei Angehörigen hat die Nachricht für Unruhe gesorgt, die Geschäftsführung spricht von einer „Prüfung“: Die Lebenshilfe hat sich von einer langjährigen Mitarbeiterin getrennt, die eine Einrichtung für schwerstbehinderte Menschen geleitet hatte. Die Kündigung erfolgte fristlos und sei unumgänglich gewesen, heißt es bei der Lebenshilfe.
Die Sache sei wohl „ins Rollen gekommen“, als er sich in den Essener Einrichtungen der Lebenshilfe vorstellte, sagt Jörg Woltermann-Hoffrichter, der im Juni als kaufmännischer Geschäftsführer zu dem gemeinnützigen Träger kam. Mit dem für den stationären Bereich zuständigen Geschäftsführer Lothar Reuschel ging Woltermann-Hoffrichter im Juni/Juli auf Tour, stellte sich den Mitarbeitern vor. „Dabei betonten wir, dass wir stets ein offenes Ohr haben, für Gespräche bereit stehen.“
Eltern wissen nicht, was der ehemaligen Leiterin vorgeworfen wird
Offenbar gab es unter den 450 Mitarbeitern einige, die das Angebot sofort annahmen. Genaueres mögen Reuschel und Woltermann-Hoffrichter mit Hinweis auf den Datenschutz nicht sagen. Nur, dass zeitgleich über ein Beschwerde-Portal des Lebenshilfe-Bundesverbandes ähnliche Hinweise bei ihnen landeten. Sie seien dem umgehend nachgegangen, hätten „unterschiedliche Personen“ gesprochen und eine Anwaltskanzlei als unabhängige Stelle mit der ersten Aufklärung betraut.
„Die Faktenlage war von einer Qualität, die zunächst eine widerrufliche Freistellung notwendig machte“, sagt Reuschel. Nach weiterer Prüfung habe man der Betroffenen fristlos kündigen müssen. „Da waren wir in der Verantwortung.“ Man habe sämtliche Stellen vom Landschaftsverband als Kostenträger über die Heimaufsicht bis zu den Angehörigen informiert. Für die Eltern, deren Kinder in Obhut der Lebenshilfe sind, bleibt dennoch misslich, dass sie nicht wissen, was der ehemaligen Leiterin vorgeworfen wird.
Bei der Staatsanwaltschaft Essen liegt offenbar nichts vor
Reuschel und Woltermann-Hoffrichter verweisen auch hier auf den Datenschutz. Zumal nicht abschließend geklärt sei, ob nicht auch strafrechtliche Belange betroffen sind. Bei der Staatsanwaltschaft Essen liegt dazu aber offenbar nichts vor.
Die Einrichtung wird im Moment kommissarisch geleitet. Doch die Leitungsstelle wird jetzt offiziell ausgeschrieben; so hat es der Vorstand der Lebenshilfe entschieden. „Eine neue Leitung kann die Arbeit dort wieder in die richtigen Bahnen lenken“, hofft Woltermann-Hoffrichter. Dann könne bei Kollegen, Bewohnern und Angehörigen Ruhe einkehren. Die frühere Leiterin geht nach unseren Recherchen jedenfalls nicht juristisch gegen die Kündigung vor.
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