Berlin Mit der Rentenerhöhung werden auch mehr Rentner und Rentnerinnen steuerpflichtig. Wann eine Steuererklärung fällig wird, lesen Sie hier.
- In diesem Jahr soll die Rente deutlich erhöht werden
- Sie soll zum Teil so hoch steigen wie seit Jahrzehnten nicht
- Doch die Erhöhung hat auch einen Nachteil zur Folge
Mit der Rentenerhöhung 2022 winkt den 21 Millionen Rentnern und Rentnerinnen in Deutschland ab dem 1. Juli deutlich mehr Geld im Portemonnaie.
Für manch einen könnte das Plus jedoch einen Haken haben. Je nach Höhe der individuellen Rente, klopft das Finanzamt an. Wann Sie im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben und wann Sie wirklich Steuern zahlen müssen, klärt unsere Übersicht.
Rente: Ab wann ist eine Steuererklärung Pflicht
Eine Steuererklärung wird Pflicht, wenn Ihr gesammtes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Der wird 2022 auf 10.374 Euro im Jahr angehoben. Für Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften kann die doppelte Summe gelten.
Zum Einkommen zählt aber nicht nur die gesetzliche Rente. Auch Einnahmen aus privater oder betrieblicher Altersvorge, Vermietung, Nebenjob oder Kapitalvermögen werden einberechnet.
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Rente: Welcher Jahrgang mit welcher Rente eine Steuerklärung abgeben muss
Nun wird es etwas komplizierter. Denn die Rente wird laut Koalitionsvertrag bis 2060 nicht voll besteuert. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente ist, hängt vom Renteneintrittsalter ab. Je später die Rente beginnt, desto niedriger der sogenannte Rentenfreibetrag.
Bei der Frage, ob Sie im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben müssen, ist also immer auch der eigene Jahrgang zu berücksichtigen.
Stellt die gesetzliche Rente das einzige Einkommen dar, ergibt sich bei alleinstehende Rentnerinnen und Rentner für die Steuererklärung 2022 folgende Tabelle:
Renteneintritt | Steuerpflichtiger Anteil | Steuererklärung ab einer monatlichen Rente von |
Bis 2005 | 50 % | 1729 Euro |
2006 | 52 % | 1663 Euro |
2007 | 54 % | 1601 Euro |
2008 | 56 % | 1544 Euro |
2009 | 58 % | 1491 Euro |
2010 | 60 % | 1441 Euro |
2011 | 62 % | 1395 Euro |
2012 | 64 % | 1351 Euro |
2013 | 66 % | 1310 Euro |
2014 | 68 % | 1272 Euro |
2015 | 70 % | 1235 Euro |
2016 | 72 % | 1201 Euro |
2017 | 74 % | 1169 Euro |
2018 | 76 % | 1138 Euro |
2019 | 78 % | 1109 Euro |
2020 | 80 % | 1081 Euro |
2021 | 81 % | 1068 Euro |
2022 | 82 % | 1055 Euro |
Rente: Wann muss ich Steuern zahlen?
Nur weil Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, bedeutet das aber nicht, dass Sie auch wirklich Steuern zahlen müssen. Es gilt zu unterscheiden zwischen dem Einkommen und dem zu versteuernden Einkommen.
Nur wenn letzteres den Grundfreibetrag überschreitet, müssen Sie im Ruhestand wirklich Steuern bezahlen. Um das zu versteuernde Einkommen festzustellen, braucht es dann eben die Steuererklärung.
In dieser können Rentner und Rentnerinnen vieles an Kosten geltend machen, wie zum Beispiel die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Kontoführungsgebühren oder Handwerkerrechnungen. Beläuft sich Ihr zu versteuerndes Einkommen 2022 nach all diesen Abzügen immer noch auf über 10.374 Euro, werden auf jeden Euro, der über diesem Betrag liegt Steuern fällig.
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Rente: Wie kann ich von der Steuererklärung befreit werden?
Sollte Sie sicher sein, , können Sie sich von der Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen.
Das funktioniert über die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese können Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Dafür brauchen Sie:
- Den Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Eine Aufstellung der gesammten Einkünfte
Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann auch an die Bank verschickt werden. Dann erhalten Sie mögliche Zins- und Dividendenauszahlung ohne Abzug der Abgeltungssteuer, solange ihre zu versteuernden Einnahmen dadurch nicht wieder den Grundfreibetrag überschreiten. Die Befreiung von der Steuererklärung ist maximal für drei Jahre gültig.
Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.
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