Seenotretter

Gutachter bekräftigt Vorwürfe gegen den „Lifeline“-Kapitän

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Claus-Peter Reisch, Kapitän des Rettungsschiffes „Lifeline“ steht vor Gericht.

Claus-Peter Reisch, Kapitän des Rettungsschiffes „Lifeline“ steht vor Gericht.

Foto: Roger Azzopardi / dpa

Valletta   230 Menschen in Seenot hat „Lifeline“-Kapitän Claus-Peter Reisch mit seiner Crew gerettet. Nun steht der Deutsche vor Gericht in Malta.

Der Prozess in Malta gegen Claus-Peter Reisch, Kapitän des zivilen

, könnte schon im September mit einem Urteil enden. Ihm wird vorgeworfen, das Schiff ohne ordnungsgemäße Registrierung in maltesische Gewässer gesteuert zu haben.

„Die Verteidigung macht Druck, und auch der Richter will, glaube ich, den Fall schnellstmöglich vom Tisch haben“, sagte Schiffsführer Claus-Peter Reisch am Montag in Valletta nach einer Anhörung in einem Video, das Mission Lifeline zur Verfügung stellte. Weitere Prozesstermine seien für den 23. August und den 11. September angesetzt. „Der Richter denkt auch, dass er dann da zu einem Urteil kommen wird“, sagte Reisch.

„Lifeline“-Kapitän droht eine Haftstrafe

Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, das Rettungsschiff „Lifeline“ ohne ordnungsgemäße Registrierung in maltesische Gewässer gesteuert zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 11.600 Euro Strafe oder ein Jahr Haft. Reisch bezeichnete den Vorwurf im ZDF-„Morgenmagazin“ als „haltlos“.

Ein Gutachter bekräftigte dagegen am Montag die Vorwürfe gegen Reisch. Bei der Anhörung legte der vom Gericht beauftragte Gutachter einen Bericht vor, demzufolge an Bord des Schiffs nicht die für Seenotrettung erforderlichen Dokumente vorgewiesen wurden, wie die Tageszeitung „Malta Today“ online meldete.

Die Besatzung der „Lifeline“ habe keinerlei Nachweis für eine Registrierung bei den niederländischen Schifffahrtsbehörden erbracht. Damit sei das Schiff staatenlos. Reisch habe dagegen angegeben, die fragliche Dokumentation sei für Vergnügungsschiffe nicht erforderlich, führte der Gutachter aus. Allerdings sei der Kapitän lediglich befugt, im Mittelmeer innerhalb von 30 Seemeilen vor der Küste Vergnügungsschiffe zu steuern. Das Schiff ist in den Niederlanden über einen Yachtclub angemeldet.

Die „Lifeline“ ist eines von insgesamt vier NGO-Schiffen, die derzeit in Malta und Italien am Auslaufen gehindert werden. Ebenso mussten die Betreiber privater Aufklärungsflugzeuge ihre Arbeit einstellen.

In Valletta verbarg Reisch seine Empörung darüber und über den Prozess gegen ihn nicht. „Worüber sprechen wir hier? Wir sprechen nicht über die Rettung von Menschen, leider, sondern wir sprechen darüber, ob dieses Boot eine holländische Flagge führen darf, ja oder nein. Und ich sage klar: Ja, darf es, das steht in diesen Zulassungspapieren einwandfrei so drin.“

Reisch ist in Malta gegen Kaution auf freiem Fuß und darf auch

reisen. Die „Lifeline“ war im Juni fast eine Woche

, nachdem sie rund 230 Migranten vor Libyen gerettet hatte. Erst nach der Vereinbarung, dass die Migranten unter EU-Ländern aufgeteilt werden, erlaubte Malta die Einfahrt in einen Hafen. (dpa)


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