Münster/Bochum/Gelsenkirchen. Die Anwältinnen des 2018 abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. wollen einen neuen Prozess erzwingen. Sie fordern ein Berufungsverfahren.
Das juristische Tauziehen um den mutmaßlichen islamistischen Gefährder Sami A. geht überraschend weiter: Seine Anwältinnen wollten noch am Donnerstag einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Damit könnte es zu einer neuen Verhandlung um die Frage kommen, ob das Abschiebungsverbot im Januar gekippt werden durfte.
„Wir werden zum Fristablauf noch heute den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen“, sagte die Anwältin von Sami A., Seda Basay-Yildiz, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lag der Antrag am Vormittag einem Sprecher zufolge noch nicht vor. Die Frist lief bis 24.00 Uhr in der Nacht zum Freitag.
Sami A. im Juli 2018 nach Tunesien ausgeflogen
Sami A. war am 13. Juli 2018 unter umstrittenen Bedingungen nach Tunesien abgeschoben worden. Am 16. Januar 2019 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass der Tunesier unter kein Abschiebungsverbot fällt, da ihm in seiner Heimat keine Folter drohe.
Die Anwältinnen des mutmaßlichen Islamisten argumentieren jetzt unter anderem, dass sich das Gericht in seinem Urteil nur auf eine entsprechende Verbalnote der Tunesischen Botschaft bezogen habe - es aber keine Zusicherung durch die Regierung gegeben habe.
Anwältinnen wollen „durch alle Instanzen gehen“
„Wir werden mit diesem Fall durch alle Instanzen gehen“, sagte Anwältin Basay-Yildiz: „Bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“
Mit ihrem Mandanten Sami A. stünden sie und ihre Kollegin in regelmäßigem Kontakt, sagte Basay-Yildiz. Sie selbst habe ihn auch zweimal in Tunesien besucht. Wie es ihm zurzeit geht, wollte sie wegen der anstehenden Berufung nicht sagen. (dpa)
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