Berlin. Die Jobcenter erreicht eine Flut von Weihnachtskarten - viele wurden von Ukrainern geschrieben. Der Grund für die Post ist kurios.
Die Jobcenter in Deutschland haben in diesem Jahr überraschend viele Weihnachtskarten erhalten. Ein Großteil davon wurde von Menschen gesendet, die aus der Ukraine geflohen sind. Sie bedanken sich für die erhaltenen Leistungen und wünschen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles Gute.
Was zunächst wie eine freundliche Geste der Wertschätzung wirkt, ist in Wahrheit jedoch auf Desinformation in den sozialen Netzwerken zurückzuführen.
Jobcenter: Videos bei TikTok verbreiten Falschinformationen
Vor allem auf der Kurzvideo-Plattform TikTok verbreiten sich Videos, in denen Menschen auf Russisch oder Ukrainisch berichten, dass die deutschen Jobcenter einen Bonus von rund 100 Euro auszahlen würden, wenn man ihnen eine Weihnachtskarte schickt.
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Diese Informationen sind falsch, werden allerdings offenbar von vielen ernstgenommen und erreichen hunderttausende Menschen. In einem Clip, behauptet etwa eine junge Frau, dass man für den Bonus nur eine Weihnachtskarte und einen Umschlag brauche. Das Video wurde inzwischen mehr als 400.000 Mal angesehen.
Hartz IV: Ukrainische Geflüchtete haben Anspruch
Die Videos sorgen offenbar in vielen Städten für eine Flut an Post für die Jobcenter. So sagte eine Sprecherin der Hamburger Jobcenter auf Anfrage der „Hamburger Morgenpost“, man arbeite eng mit dem ukrainischen Hilfsstab der Stadt zusammen, um deutlich zu machen, dass es sich um Fehlinformationen handelt. „Wir wollen gemeinsam informieren, um Enttäuschungen zu vermeiden.”
Auf der Webseite des Jobcenters Wolfsburg gibt es beispielsweise einen entsprechenden Hinweis: „Uns erreichen in den letzten Tagen und Wochen viele Weihnachts- und Glückwunschkarten. Wir möchten darüber informieren, dass Sie keinen Weihnachtsbonus für eine geschriebene Karte erhalten!“, heißt es dort. „Dennoch freuen wir uns sehr über jede Weihnachtskarte.“
Erwerbsfähige ukrainische Geflüchtete sowie deren Familien haben seit 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen und werden deshalb von den Jobcentern betreut. Ist die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder die Betroffenen sind Altersrenten berechtigt, sind die Sozialämter zuständig.
(amw)
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