Karlsruhe/Dietzenbach/Düsseldorf. Ein Kind hat sich infiziert und muss in Quarantäne. Darf es deshalb von den Eltern getrennt werden? Diese Frage sorgt für Aufregung.
Dürfen Kinder im Falle einer Corona-Infektion von ihren Eltern getrennt werden? Diese Sorge beschäftigt momentan einige Mütter und Väter. Hintergrund sind Anschreiben von Gesundheitsämtern in mehreren Bundesländern.
Nachdem in Bruchsal im Landkreis Karlsruhe an einer Grundschule eine Lehrerin positiv auf das Coronavirus getestet wurde, wurden im Juli zwei Klassen nach Hause geschickt - begleitet von einer Information der Stadt, in der bei Nichteinhaltung der „Isolation in sog. häuslicher Quarantäne“ mit einer zwangsweisen Unterbringung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung gedroht wird.
Die Stadt Bruchsal bestätigte ein entsprechendes Behördenschreiben, betonte aber: „Wir sind nur das ausführende Ordnungsamt. Der Inhalt des Textes kam von der zuständigen Gesundheitsbehörde im Landratsamt.“
Corona: Isolation von Kindern nicht vorgesehen
Die Karlsruher Behörde verteidigte auf Anfrage die aufgeführten Vorgaben, machte aber zugleich klar: „An eine Trennung des Kindes von den Eltern ist hier überhaupt nicht gedacht!“
Einen ähnlichen Vorgang gab es im Kreis Offenbach. Dieser hat Kritik an seinen Quarantäne-Vorgaben für Kinder mit einem Verdacht auf eine Corona-Infektion zurückgewiesen. Nach Medienberichten sollen Gesundheitsämter, darunter auch das im Kreis Offenbach, Eltern auffordern, Kinder mit einer Infektion getrennt von der Familie zu isolieren.
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Der Kreis wies dies zurück und verwies auf eine Mitteilung von Ende Juli. Dort heißt es, die Kernaufgabe sei es, eine Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Der Gesetzgeber mache hier keinen Unterschied beim Alter. Dies müsse allerdings auch in Einklang mit der Lebenswirklichkeit der Betroffenen gebracht werden. „Es geht also keineswegs darum, (Klein)Kinder von ihren Eltern und Geschwistern einfach komplett zu trennen, sondern – wo möglich und vertretbar – Alternativen im täglichen Umgang miteinander zu finden.“

Gesundheitsministerium in NRW beruhigt besorgte Eltern
Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat auf die Nachricht reagiert und Eltern beruhigt, dass im Falle von Corona-Verdachtsfällen ihrer Kinder kein Kindesentzug drohe. „In NRW drohen Gesundheitsämter nicht mit der Inobhutnahme von Kindern und ordnen auch nicht die Isolation von Kindern getrennt von der Familie in häuslicher Quarantäne an“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Neuen Westfälischen“. „Mir ist kein Fall bekannt.“
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Er ergänzte: „Wenn in NRW aufgrund eines Corona-Verdachtsfalls ein Kind in Quarantäne muss, suchen die Gesundheitsämter immer nach lebensnahen Lösungen, die den Gesundheitsschutz gewährleisten. Wie zum Beispiel, dass ein Elternteil ebenfalls mit in Quarantäne geht.“ (dpa/jb)
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