Gesetz

Burka-Verbot für bestimmte Bereiche passiert Bundesrat

Eine Muslimin mit Nikab vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Eine Muslimin mit Nikab vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Foto: imago stock&people / imago/Rolf Kremming

Berlin  Burkas sind nun bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, in Gerichten und der Bundeswehr verboten. Ein neues Gesetz regelt noch mehr.

In bestimmten Bereichen des öffentlichen Diensts, in Gerichten und der Bundeswehr gilt künftig ein Verbot der Vollverschleierung. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die Ende April vom Bundestag beschlossene Regelung, die das Tragen von Burka und Nikab bei der Dienstausübung sowie bei Tätigkeiten „mit unmittelbarem Dienstbezug“ untersagt. Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Zeigen des Gesichts durchgesetzt werden kann, wenn es für die Identifizierung einer Person notwendig ist.

Burka-Verbot von Bundesrat gebilligt
Burka-Verbot von Bundesrat gebilligt

Für die Erledigung staatlicher Aufgaben sei die Möglichkeit, Beamtinnen ins Gesicht zu schauen, essenziell, heißt es in der Gesetzesbegründung. Eine Gesichtsverhüllung sei nicht hinnehmbar, wenn diese das Vertrauen in ein öffentliches Amt und damit die Tätigkeit und Integrität des Staates beeinträchtige. Ein generelles Burka-Verbot im öffentlichen Raum wie in Frankreich gibt es mit der neuen Regelung in Deutschland aber nicht. (epd)

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