Berlin. Das deutsche Wahlsystem ist kompliziert. Verhältniswahlrecht, Direktmandate und Wahlkreise: So funktioniert die Bundestagswahl 2021.
- In Deutschland gilt da "personalisierte Verhältniswahlrecht"
- In diesem Wahlsystem hat jede und jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen
- Wir erklären, wie die Wahl funktioniert
Für die Bundesbürger ist es die wohl wichtigste Wahl in diesem Jahr: Bei der Bundestagswahl am 26. September wählen sie ein neues Parlament – und damit indirekt auch eine neue Regierung. Der Bundestag wird für vier Jahre gewählt. Das Wahlsystem der Bundesrepublik ist komplex: Es gibt Erst- und Zweitstimmen sowie ein kompliziertes Auszählungsverfahren.
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Das Wahlsystem zur Bundestagswahl
Der Bundestag ist auf Bundesebene das einzige Staatsorgan, das vom Volk direkt gewählt wird. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die gewählten Abgeordneten wählen danach auf Vorschlag des Bundespräsidenten wiederum die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnen – also mehr als 60 Millionen Menschen.

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Bundestagswahl: Jeder hat zwei Stimmen
Der Bundestag wird über die sogenannte personalisierte Verhältniswahl gewählt: Jede Bürgerin und jeder Bürger hat zwei Stimmen – eine Erst- und eine Zweitstimme. Regulär gibt es im Bundestag 598 Plätze, die über die Wahl vergeben werden.
Mit der Erststimme wählen die Deutschen – „personalisiert“ – einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin ihres Wahlkreises. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen zieht in den Bundestag ein. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils durchschnittlich 250.000 Menschen leben. Im Bundestag werden somit 299 Plätze über die Erststimmen besetzt und es wird dadurch sichergestellt, dass jede Region aus Deutschland vertreten ist.
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Warum die „Zweitstimme“ wichtiger ist als die „Erststimme“
Die weiteren 299 regulären Mandate werden bei der Bundestagswahl über die Zweitstimme vergeben. Damit wählen die Wahlberechtigten eine Partei, die ihren Überzeugungen am meisten entspricht. Die Zweitstimme entscheidet damit über die Mehrheitsverhältnisse der Parteien – also wie viele Sitze einer Partei im Bundestag zustehen. Damit ist die „Zweitstimme“ trotz ihres Namens wichtiger als die „Erststimme“.
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Mit ihrer Zweitstimme wählen Bürger die Landesliste einer Partei. Darauf stehen Kandidaten und Kandidatinnen, die eine Partei für ihr Bundesland nach Berlin entsenden möchten. Je weiter eine Person in der Liste oben steht, desto besser stehen die Chancen, in den Bundestag einzuziehen.
So wird ausgezählt – wie sich der Bundestag zusammensetzt
Damit eine Partei im Bundestag vertreten ist, muss sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate bekommen. Erreicht eine Partei die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde nicht, verfallen ihre Zweitstimmen.
Nachdem alle Stimmen ausgezählt sind, wird nach dem sogenannten Sainte-Laguë-Verfahren berechnet, wie viele Mandate jede Partei in jedem Bundesland erhält. Diese Sitzkontingente werden in einem zweiten Schritt auf die Parteien verteilt, die in diesen Bundesländern angetreten sind. Denn obwohl die meisten Parteien bundesweit organisiert sind (mit Ausnahme der CSU, die nur in Bayern antritt), treten sie zur Wahl mit Landeslisten an.
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Komplizierte Auszählung: Was sind Überhangmandate?
Es kann allerdings auch sein, dass eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate über die Erststimmen erhält, als ihr Sitze im Bundestag laut Zweitstimmen überhaupt zustehen. Da alle direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten in den Bundestag auf alle Fälle einziehen, gibt es quasi Mandate, die „zu viel” sind. Diese Mandate nennt man „Überhangmandate”.
Nach dem neuen Wahlrecht werden diese Überhangmandate seit 2013 durch so genannte Ausgleichsmandate für anderen Parteien ausgeglichen, damit das Verhältnis zum Zweitstimmen-Ergebnis wieder stimmt. Diese Ausgleichsmandate werden wiederum in einem komplizierten Rechenverfahren ermittelt. Die Anzahl der Sitze im Bundestag wird so lange erhöht, bis die Sitzverteilung wieder das Zweitstimmenverhältnis erreicht.
Die Folge: Der Bundestag wird immer größer. So umfasst beispielsweise der aktuelle Bundestag 709 Sitze – und damit insgesamt 111 Übergangs- und Ausgleichsmandate – mehr als ein Siebtel aller Mandate im Bundestag.
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