Künstliche Intelligenz

Bundesregierung lehnt Sex-Roboter auf Kassenrezept ab

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Arbeiter programmieren einen weiblichen Sex-Roboter.

Arbeiter programmieren einen weiblichen Sex-Roboter.

Foto: REUTERS / ALY SONG / REUTERS

Berlin  Die Bundesregierung will künstliche Intelligenz fördern. Doch hat sie dafür die Ideen? Nein, findet die FDP. Es fehlten die Visionen.

Es klingt wie ein Dialog aus einem Science-Fiction-Film: Brauchen Roboter eine Nationalität? Soll der Einsatz von Robotern von den Krankenkassen bezahlt werden? Gibt es Pläne, bei juristischem Streit sogenannte Robo-Schlichter einzusetzen? Alles Fragen, mit denen die FDP herausfinden wollte, wie weit die Bundesregierung beim Thema künstliche Intelligenz gehen will. Die Antworten liegen unserer Redaktion jetzt exklusiv vor.

Stichwort Gesundheitsförderung: „Können Ärzte eine Behandlung mit

verschreiben?“, heißt es in der Anfrage der FDP-Fraktion. Und wenn ja, ist das dann eine Kassenleistung? Die Antwort der Regierung fällt schmallippig aus: Die gesetzliche Krankenversicherung sei dazu da, die Gesundheit der Versicherten wiederherzustellen oder zu verbessern. „Es ist nicht ersichtlich, wie sogenannte Sex-Roboter zur Erfüllung dieser Aufgabenstellung beitragen könnten.“

KI kann keine Nationalität haben

Und wie sieht es mit Robotern aus, die über Algorithmen in der Lage sind, juristische Streitfälle zu analysieren? Plant die Bundesregierung den Einsatz von sogenannten Robo-Schlichtern? „Aktuell unzulässig“, lautet die Antwort. Aber: Man werde die weitere

auch mit Blick auf Streitschlichtung beobachten.

Lucy und Co. - chinesisches Unternehmen produziert Sexpuppen
Lucy und Co. - chinesisches Unternehmen produziert Sexpuppen

Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung würden dagegen jetzt schon KI-Methoden bei der Auswertung von Daten benutzt – eigene Urteile oder Einschätzungen würden von den genutzten Algorithmen aber nicht getroffen. „Das ist auch zukünftig nicht geplant.“

Auf die Frage schließlich, ob die Regierung es für denkbar halte, „einer KI eine Nationalität zuzusprechen“, beruft sich das Forschungsministerium auf die „derzeitige“ Rechtsauffassung: „Bei der KI handelt es sich nicht um eine natürliche Person im Sinne des Gesetzes.“

„Ausweichende Antworten“, kritisiert die FDP

Die FDP kritisiert die Bundesregierung deswegen als „visionslos“. Die „ausweichenden Antworten und andauernden Verweise auf noch zu klärende Sachverhalte“ würden den rasanten globalen Entwicklungen rund um das Thema künstliche Intelligenz nicht gerecht, beklagte der technologiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Mario Brandenburg, gegenüber unserer Redaktion.

Mitte Juli hatte die Bundesregierung Eckpunkte für eine Strategie zur Erforschung, Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland beschlossen. Dabei gehe es auch darum, „unhaltbare Erwartungen zu dämpfen und unbegründeten Ängsten entgegenzuwirken“, wie die Regierung jetzt in der Antwort auf die FDP-Anfrage erklärt. Heißt: Sex-Roboter auf Kassenrezept bleiben erst mal Science-Fiction.

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