Berlin. Wie viel Geld gibt es für Empfänger? Und wie hoch liegt der Regelsatz? Erfahren Sie hier, wie hoch die Bürgergeld-Bezüge ausfallen.
Mit dem Bürgergeld werden Menschen unterstützt, die selbst nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Viel Geld gibt es nicht – doch wie hoch fallen die Regelsätze genau aus?
Bürgergeld: So hoch ist der Regelsatz
Mit Blick auf die Regelsätze gibt es beim Bürgergeld eine Staffelung. Sie besteht aus verschiedenen sogenannte Regelbedarfsstufen, nach denen die Bezüge berechnet werden. Sie unterscheiden sich etwa bei Alleinstehenden, Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft oder Kindern.
Konkret erhielten Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger seit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 so viel Geld:
Regelbedarfsstufe | Regelsatz beim Bürgergeld |
1: Alleinstehende Erwachsene | 502 Euro |
2: Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 451 Euro |
3: Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen sowie Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 402 Euro |
4: Kinder von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro |
5: Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro |
6: Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro |
Mit der Anpassung der Bemessungssätze steigen die Leistungen mit Beginn des Jahres 2024 auf folgende Beträge an:
1: Alleinstehende Erwachsene | 563 Euro |
2: Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 506 Euro |
3: Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen sowie Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
4: Kinder von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
5: Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
6: Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 Euro |
(mja)
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