Von Michael Kohlstadt
Essen. Der Landesbetrieb Straßen NRW warnt vor übertriebenen Erwartungen an das Ausbautempo beim Radschnellweg RS1 quer durchs Ruhrgebiet. „Die neuen Radschnellwege – derzeit sind sieben Strecken in NRW in Planung – sind ein wichtiges Element zukunftweisender Mobilitäts-Infrastruktur. Und gerade der RS1 gilt europaweit als Vorzeigeprojekt, er hat bei uns im Haus höchste Priorität,“ sagte Behördenleiterin Elfriede Sauerwein-Braksiek dieser Zeitung. „Wunsch und planungsrechtliche Wirklichkeit müssen aber in manchmal aufwändigen Prozessen in Einklang gebracht werden“, betonte Sauerwein-Braksiek mit Blick auf jüngst laut gewordene Kritik am vermeintlich schleppenden Ausbau der Strecke.
Konkret nannte die Straßen NRW-Chefin die bereits bekannten baurechtlichen Probleme beim Trassenverlauf durch die nördliche Essener Innenstadt und bislang ungeklärte Grundstücksfragen im Abschnitt zwischen Unna und Hamm. Besonders in Essen droht eine jahrelange Verzögerung. Hier zieht die für den RS1-Trassenverlauf geplante Verlegung von Bahngleisen unter anderem ein zeitaufwendiges bahnrechtliches Planungsverfahren nach sich.
Sauerwein-Braksiek betonte indes, dass weite Teile der rund 100 Kilometer langen Strecke planungsrechtlich in einem bereits fortgeschrittenen Stadium seien. Für das 2,8 Kilometer lange Teilstück auf Gelsenkirchener Stadtgebiet rechnet sie mit einem Baustart noch in diesem Jahr. Auch auf dem 19 Kilometer langen Bochumer Abschnitt könnten die Bauarbeiten noch 2018 starten. Der Trassenabschnitt auf Duisburger Stadtgebiet soll im kommenden Jahr folgen. „Unser Ziel ist es, weite Teile des RS1 2019 im Bau zu haben“, sagte Sauerwein-Braksiek. Auf einen endgültigen Fertigstellungstermin der nach jetzigem Planungsstand bundesweit ersten Radautobahn wollte sie sich jedoch nicht festlegen.
Der RS1 geht auf eine Idee des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zurück. Die Schnellverbindung soll das Ruhrgebiet auf der für die Region wichtigen Ost-West-Achse für Radler störungsfrei befahrbar machen und insbesondere Berufspendler von der Straße und aus überfüllten S-Bahnen aufs Rad locken. Im Vergleich zu üblichen Freizeit-Radwegen setzt der Radschnellweg dabei neue Maßstäbe an Qualität und Befahrbarkeit. Dazu gehören eine Mindestbreite von insgesamt rund sechs Metern, eine durchgängige Trennung von Rad- und parallelem Fußweg, wenig Steigungen, eine innerörtliche Fahrbahnbeleuchtung sowie regelmäßige Reinigungen und Winterdienst.
Mit der Eröffnung eines sechs Kilometer langen Referenzabschnittes zwischen Mülheim und Essen nahm das Projekt im Jahr 2015 zunächst zügig Fahrt auf. Im Oktober 2017 wurde ein weiteres Teilstück vom Mülheimer Hauptbahnhof als Hochpromenade auf einem Viadukt bis zur Ruhr eröffnet. Dort endet der RS1 freilich jäh, Radfahrer müssen in einen Aufzug umsteigen, der Brückenschlag über den Fluss lässt noch auf sich warten.
Auch ansonsten ist der RS1 derzeit nicht mehr als Stückwerk. Um den Bauprozess zu beschleunigen, erhob die damalige rot-grüne Landesregierung den RS1 2016 zwar in den Rang einer Landstraße. Seitdem ist der eigentlich für den Straßenbau zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW mit Planung und Bau der Radautobahn verantwortlich. In der Regionalniederlassung Ruhr in Bochum beschäftigt sich seitdem ein eigenes Projektteam von Planern und Ingenieuren mit dem RS1. Doch die Straßenbau-Fachleute bringen offenbar auch den notwendigen Realitätssinn in das Projekt ein. Denn trotz der noch vom RVR erarbeiteten, gut 100-seitigen Machbarkeitsstudie blieben manche planungsrechtliche Fragen in der Anfangsphase unbeantwortet. So führt die festgelegte Breite von sechs Metern zum Beispiel dazu, dass die an vielen Stellen vorgesehene Trassenführung über stillgelegte Eisenbahnstrecke Verbreiterungsmaßnahmen an Bahndämme und Brücken erfordert und anliegende Grundstücke von privaten Eigentümer angekauft werden müssen. „Planungsrechtlich stehen wir da vor Herkulesaufgaben. Alle Entscheidungen müssen gerichtsfest sein“, heißt es aus Expertenkreisen. Eine weitere Herausforderung wartet auf die RS1-Planer dort, wo der Radschnellweg laut den Entwürfen Wohngebiete tangiert. Zwar soll der Radschnellweg möglichst keine Straßen kreuzen. Falls aber doch, soll der Radfahrer Vorrang vor dem Auto erhalten.
Immerhin tritt nicht auch noch das NRW-Verkehrsministerium auf die Bremse. Für die im Land geplanten Radschnellverbindungen seien inzwischen Verfahrensvereinfachungen festgelegt, hieß es dort auf Nachfrage unserer Redaktion. „Soweit für einzelne Abschnitte die Voraussetzungen erfüllt sind, wird auf ein aufwändiges Planfeststellungsverfahren verzichtet“, teilte eine Sprecherin von NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) mit. In Bundesgesetzen verankerte Anforderungen könne die Landesregierung aber nicht durch eigene Gesetze aushebeln, schränkte das Ministerium allerdings ein.