Düsseldorf. Ein Angestellter des Bundesverwaltungsamts hat jahrelang unbemerkt Gelder abgezweigt – im Namen von Bundeswehr-Angehörigen.
Ein Fall von besonders schwerer Untreue: Ein Angestellter des Bundesverwaltungsamts hat in Düsseldorf mit seinem Schwager als Komplizen 730.000 Euro ergaunert - und zwar in einem Zeitraum von fünf Jahren. Weitere ältere Taten sind bereits verjährt. Der Fall wurde an diesem Mittwoch am Düsseldorfer Landgericht verhandelt.
Der 64 Jahre alte Ex-Angestellte aus Wuppertal musste wegen besonders schwerer Untreue und sein Schwager aus Nettetal wegen Beihilfe zur schweren Untreue auf die Anklagebank. Beide Angeklagten haben umfassend gestanden.
Angestellter hat Beihilfeanträge im Namen von Bundeswehr-Angehörigen manipuliert
Fünf Jahre lang hatte der Wuppertaler in fast 100 Fällen manipulierte Beihilfeanträge für die Erstattung von Krankheitskosten im Namen von Bundeswehr-Angehörigen ins System eingeschleust. Die Kostenerstattungen hat er dann auf das Konto seines 52 Jahre alten Schwagers umgeleitet. Tatsächlich hatten sie bereits 2012 damit begonnen, Geld abzuzweigen.
Die Summen sollen sich beide Männer laut Staatsanwaltschaft hälftig geteilt haben. Da der 64-Jährige selbst mit der Festsetzung der Beihilfe befasst war, konnte er jahrelang unbemerkt Gelder abzweigen. Die entsprechenden Bescheide an die Bundeswehr-Angehörigen soll der Behördenmitarbeiter laut Anklage abgefangen und vernichtet haben.
Erst nach zehn Jahren wurden die beiden Angeklagten ertappt
Alle Vorgänge habe der Hauptangeklagte seinen Vorgesetzten zur Prüfung vorgelegt, sie seien aber nie beanstandet worden, sagte er. Erst nach zehn Jahren war man ihm auf die Schliche gekommen, vermutlich weil in Beihilfe-Berechtigter einen Bescheid moniert habe.
Die Rückforderung des Amtes belaufe sich auf über eine Million Euro, sagte der 64-Jährige außerdem am Landgericht aus.
Wie es laut Angeklagtem zu der Untreue im Bundesverwaltungsgericht kam
Er sei 2012 in finanzielle Not geraten, als er seiner Tochter, die Opfer von Straftaten geworden sei, eine längere psychiatrische Behandlung bezahlen musste, berichtete er. Schon die Raten für sein Haus und die Behandlungskosten hätten sein Nettoeinkommen überstiegen.
Da sei er auf die Idee gekommen, ältere Beihilfeanträge für die Erstattung der Krankheitskosten im Namen von Bundeswehr-Angehörigen erneut geltend zu machen. Der 52-Jährige Mitangeklagte sagte aus, dass er anfangs dagegen gewesen sei, sich aber aufgrund der finanziellen Probleme seines älteren Schwagers schließlich von ihm habe überreden lassen. Bei dem Lageristen konnte noch eine sechsstellige Summe sichergestellt werden.
Für den Prozess war nur ein Verhandlungstag angesetzt. Noch an diesem Mittwoch soll ein Urteil verkündet werden. Die beiden Angeklagten hatten schon im Vorhinein „voll umfängliche Geständnisse“ angekündigt. (dpa)
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