Winter

Streupflicht in NRW - das müssen Sie unbedingt beachten

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Schnee und Glätte in NRW: Eigentümer und Mieter müssen einiges beachten. (Symbolbild)

Schnee und Glätte in NRW: Eigentümer und Mieter müssen einiges beachten. (Symbolbild)

Foto: Unbekannt / Tobias Hase/dpa-tmn

Essen.  So schön der Winter auch aussehen kann, so gefährlich sind Schnee und Glätte auf Gehwegen und Straßen. Das sollten Sie zur Streupflicht wissen.

  • Schnee und Glätte in NRW: So schön der Schnee auch aussehen kann, so gefährlich kann er auch sein.
  • Doch was steckt hinter der Streupflicht in NRW? Wer kümmert sich bei Schnee und Glätte um die Gehwege und Straßen?
  • Streupflicht in NRW: Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst,

Eine weiße Schneedecke kann Landschaften in ein schönes Winterpanorama verwandeln, auf Straßen und Wege sorgen Schnee und Eis aber für Gefahren und Unfälle. Um das Risiko möglichst gering zu halten, ist der Winterdienst in Deutschland Aufgaben der Städte und Gemeinden. Doch teilweise überschreiben diese die Pflichten auch auf private Eigentümer. Alle wichtigen Informationen zur Streupflicht in NRW haben wir hier gesammelt.

Öffentliche Straßen und Plätze in NRW: Wer ist fürs Streuen zuständig?

Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen und vor unbebauten städtischen Grundstücken, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen, öffentliche Park- und Taxihalteplätze sowie die Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs liegen nach Angaben der Verkehrswacht-NRW im Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden.

Streupflicht in NRW: Wer muss die restlichen Gehwege streuen?

Hier geht die Räumpflicht auf die jeweiligen (angrenzenden) Grundstückseigentümer über. Das ist per Satzung festgeschrieben. Wer also zum Beispiel ein eigenes Grundstück in NRW besitzt, ist nicht nur für die Wege auf dem Grundstück, sondern auch für den Fußweg angrenzend an sein Grundstück verantwortlich. Damit sich niemand verletzt oder ausrutscht.

Streupflicht in NRW: Muss ich den Gehweg komplett räumen?

"Zwei Passanten müssen problemlos aneinander vorbeilaufen können", schreibt die Landesverkehrswacht NRW. Die Stadt Dortmund legt es genauer fest: Hier sind es 1,5 Meter. Rinnsteine, Gullys und Hydranten sollten schneefrei bleiben. Privatwege sollten auf einer breite von einem halben Meter schneefrei sein.

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Schneeräumen in NRW: Wozu sind Mieter verpflichtet?

Auch Eigentümer können - ähnlich wie Städte und Kommunen - die Pflichten auf ihre Mieterinnen und Mieter übertragen. Sei es durch eine Klausel im Mietvertrag oder durch Fremdvergabe auf einen professionellen Räumdienst. Zumindest stichprobenartig sollten Eigentümer überprüfen, ob die Streupflicht eingehalten wird.

Streupflicht in NRW: Ab wann gilt sie?

Werktags sind die Abschnitte zwischen 7 und 20 Uhr passierbar zu halten, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Bei starkem Schneefall sind Eigentümer dazu verpflichtet, mehrmals am Tag zu räumen und zu streuen. Bei Glatteisbildung bestehe sogar eine sofortige Streupflicht, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.

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Streupflicht in NRW: Ist Streusalz erlaubt?

In den meisten Kommunen ist nach Angaben der Deutschen Presseagentur der Einsatz von Salz tabu. Auftauende Stoffe wie Salz dürfen in Dortmund zum Beispiel nur "in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist". Salz "schadet den Bäumen und darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflachen gelangen", erklärt die Landesverkehrswacht NRW. Erlaubt sind hingegen Sand, Asche, Splitt oder Granulat. Rückstände seien im Anschluss zu entfernen.

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Schneeräumpflicht vergessen: Wie hoch ist das Bußgeld?

Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. So sind in Hamburg bis zu 50.000 Euro fällig, in Brandenburg bis zu 2.500 Euro. In NRW allerdings werden nach Angaben der Landesverkehrswacht diese Verstöße nicht geahndet. Passanten, die stürzen und sich verletzen, können aber Schadensersatzansprüche stellen. Und das kann schnell teuer werden. (mit dpa)

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