Pandemie

Johnson & Johnson: Änderung beim vollständigen Impfschutz

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So weise ich meinen Impfstatus nach

So weise ich meinen Impfstatus nach

Die Coronaschutzimpfung ist eines der wichtigsten Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Der Impfnachweis gilt an vielen Orten als Voraussetzung für den Einlass. Mit diesen Möglichkeiten kann man seinen Impfstatus nachweisen:

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Berlin  Johnson & Johnson galt als die Impfung, bei der eine Dosis für den Corona-Schutz ausreicht. Dann kam Omikron. Was jetzt wichtig ist.

  • Wer mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde galt lange schon nach einer Dosis als "vollständig geimpft"
  • Wegen der ansteckenden Omirkon-Variante ist das nicht mehr der Fall
  • Durch die neue Regelung soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden

In Deutschland gelten Menschen nach einer Dosis des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson nicht mehr als vollständig geimpft. Ende Januar hat das Bundesgesundheitsministerium die entsprechenden Regelungen angepasst – für den vollen Impschutz ist jetzt eine zweite Corona-Impfung mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna nötig. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig.

Johnson & Johnson: Geimpfte sollen Zweitimpfung erhalten

Durch die neue Regelung soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson & Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.

Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen.

Stiko und Gesundheitsministerium empfehlen außerdem nach der Zweitimpfung noch eine Drittimpfung, idealerweise erneut mit einem mRNA-Impfstoff. Durch diese neuen Regelungen geht Deutschland einen anderen Weg als andere Staaten, denn laut der EU-weiten Zulassung für Johnson & Johnson ist für die Grundimmunisierung wieterhin nur eine Impfstoffdosis nötig.

Darüberhinaus gibt es bei der Booster-Impfung mit Johnson & Johnson unterschiedliche Regelungen, die für Verwirrung sorgen. In einem Bundesland reichen zwei Impfungen, in einem anderen braucht man drei, um bei einer Impfung mit Johnson & Johnson als geboostert zu gelten.

Dieser Artikel ist zuerst bei morgenpost.de erschienen.

(dpa/msb)

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