Gericht

Nach Duisburger Pegida-Demo: Geldstrafe für Volksverhetzung

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Michael Stürzenberger, hier im Oktober 2016, bei einer Veranstaltung in München.

Michael Stürzenberger, hier im Oktober 2016, bei einer Veranstaltung in München.

Foto: imago stock&people

Duisburg.   Das Amtsgericht verurteilt Islam-Kritiker Michael Stürzenberger für eine Rede, die er 2015 bei einer Pegida-Demo am Duisburger Hauptbahnhof hielt

Michael Stürzenberger kann reden. Das bewies der 53-jährige Journalist, der einst Pressesprecher der Münchener CSU, später eine Zeit lang Bundesvorsitzender der Kleinpartei „Die Freiheit“ war und es mit islamkritischen Äußerungen in Ansprachen und im Internet immer wieder in die Schlagzeilen und vor Gericht schaffte, am Freitag vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz gleich mehrfach.

Die Anklage warf ihm Volksverhetzung und Beleidigung vor. Bei einer Pegida-Kundgebung am Duisburger Hauptbahnhof habe er am 3. August 2015 Flüchtlinge in unzulässiger Weise verunglimpft und Teilnehmer einer Gegendemonstration beleidigt, so die Staatsanwaltschaft.

Von Anklage blieb nicht viel übrig

Stürzenberger hatte von Vergewaltigungen durch islamische Asylbewerber berichtet, davon gesprochen, dass man Angst haben müsse, dass Kinder auf dem Schulweg beraubt oder ihnen Drogen zugesteckt würden. Er sprach von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum und warnte davor, dass jeder Moslem, der den Koran ernst nehme, in einem Ungläubigen nur einen Feind und in dessen Besitz nur Beute sehe. Zudem hatte er linke Gegendemonstranten als Idioten, deren Köpfe als „hohlraumversiegelt“ bezeichnet.

Stürzenberger gab unumwunden zu, dass er das alles gesagt habe. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft eine ganze Reihe seiner Bemerkungen aus dem Zusammenhang gerissen. Dem 53-Jährigen gelang es, einen großen Teil der Anklage zu entkräften, indem er von ihm beschriebene Ereignisse als tatsächliches Geschehen belegen konnte, für von ihm genannte Zahlen und Daten offizielle Statistiken vorlegte.

Geplänkel zwischen Angeklagtem und Staatsanwalt

Die Aufzeichnung der Rede Stürzenbergers wurde im Gerichtssaal in kompletter Länge von fast einer Stunde vorgespielt. Im letzten Wort des Angeklagten, das der erneut zu einer flammenden Rede nutzte, musste die Strafrichterin Stürzenberger, der den Staatsanwalt mehrfach auf dessen Grinsen ansprach, und den Anklagevertreter, der äußerte, dass ihn das Schlusswort des Angeklagten langweile, mehrfach zur Ordnung rufen.

Die Richterin sah die Äußerungen in der Pegida-Rede des Angeklagten zuletzt aber nicht vollständig vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. An einigen Stellen habe der 53-Jährige, der zur Tatzeit bereits drei einschlägige Vorstrafen hatte, die Grenze zur Hetze „geringfügig überschritten“. Sie verurteilte Stürzenberger zu 2400 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 20 Euro). Der Staatsanwalt hatte neun Monate mit Bewährung und 2000 Euro Geldbuße gefordert.

Da es bereits bei einem ersten Verhandlungsversuch vor einigen Monaten zu Morddrohungen kam, fand der Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

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