Schon zum zweiten Mal gilt zu Silvester ein Böllerverbot. Auch der Verkauf ist eingeschränkt. Doch es gibt Ausnahmen im Einzelhandel.
- Wie bereits im letzten Jahr gilt an Silvester ein strenges Böllerverbot
- Diese Geschäfte wurden angewiesen, erst gar keine Böller zu verkaufen
- Wir zeigen, welche Feuerwerksartikel dennoch weiter bei Aldi, Lidl und Co. verkauft werden
An Silvester gelten auch 2021 wegen Corona strenge Regeln. Feuerwerk darf nicht wie sonst üblich in den Tagen vor dem Jahreswechsel im Supermarkt verkauft werden. Trotzdem gibt es Ausnahmen von den Auflagen. Welche Pyrotechnik-Produkte Aldi, Lidl, Edeka & Co. trotzdem verkaufen dürfen, lesen Sie hier.
Aldi, Lidl & Co: Diese Pyrotechnik ist dieses Jahr nicht erhältlich
Das ganz große Besteck (Kategorie F2) wird sich dieses Jahr nicht im Supermarkt finden. Kann man sich in normalen Jahren nach den Weihnachtsfeiertagen mit Raketen, Heulern, Feuerkreiseln, großen Bodenwirbeln und Böllern eindecken, so fällt das nun schon zum zweiten Mal in Folge aus.
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Bei dem Beschluss von Bund und Ländern von Anfang Dezember geht es vor allem darum, größere Menschenansammlungen mit Blick auf die Corona-Lage zu vermeiden. Außerdem sollen die durch die Covid-19-Situation ohnehin überlasteten Krankenhäuser und Rettungskräfte nicht zusätzlich durch Feuerwerksartikel Verletzte versorgen müssen.
Silvester: Manche Feuerwerksartikel sind erlaubt
Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme dürfen Discounter und Supermärkte zahlreiche Artikel aus dem Pyrotechnik-Spektrum anbieten. Dazu zählen:
- kleine Tischfontänen oder -vulkane
- kleine Bodenwirbel
- Wunderkerzen
- Knallerbsen
- Handfontänen
Diese Artikel gelten als "Jugendfeuerwerk" und als weniger riskant.
Feuerwerk: Wie sieht es bei Onlinehändlern aus?
Auch Amazon hat seine Auswahl an Feuerwerksartikeln auf diese Kategorie beschränkt. Andere Händler weisen auf die Bund-Länder-Beschlüsse hin und merken an, Artikel der Kategorie F2 seien derzeit nicht bestellbar.
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Händler, die eine Bestellung dieser Produkte dennoch zulassen, machen sich strafbar. Für das Land Berlin etwa heißt es auf der Website des Senats: "Verstöße gegen die Bestimmung des Sprengstoffgesetzes oder seiner Verordnungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden." Strafbare Handlungen könnten Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen nach sich ziehen.
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Böllerverbot: Branche kritisiert die Regeln
Die Pyrotechnik-Branche beschwert sich über die Regeln zum Böllerverbot. Der Geschäftsführer des Verbands der pyrotechnischen Industrie, Klaus Gotzen, betrachtet die Maßnahmen gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" als "Todesstoß" für viele in seiner Branche. Dass das Verbot Krankenhäuser entlasten würde, hält er für unsinnig. Es seien vielmehr Alkohol und Streitereien, die zur Aufnahme von Patienten in den Notaufnahmen führen würden.
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Gotzen warnte zudem davor, dass viele Feuerwerksfans sich mit illegalen sogenannten "Polen-Böllern" eindecken könnten. Diese gelten als deutlich gefährlicher als zugelassene Ware.
Kontaktbeschränkungen: Silvester im kleinen Kreis feiern
Einheitlich werden in den Bundesländern die verschärften Kontaktbeschränkungen durchgesetzt. Heißt: Geimpfte und Genesene dürfen sich mit maximal zehn Personen privat treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. In Thüringen werden allerdings Kinder nur bis zum Alter von zwölf Jahren nicht mitgezählt.
Für Ungeimpfte wird es ein eher einsames Silvester. Sie dürfen sich mit maximal zwei Personen aus nur einem anderen Haushalt treffen. Lesen Sie hier, welche sonstigen Corona-Regeln ab 28. Dezember in Deutschland gelten – und hier, welche Sonderregeln für Silvester gelten.
(fmg)
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