Cybercrime

500 Kinderpornografie-Fälle eingestellt – keine IP-Adressen

Die Ermittlungen bei Internetkriminalität sind für die Behörden schwierig, weil sie selten an IP-Adressen kommen.

Die Ermittlungen bei Internetkriminalität sind für die Behörden schwierig, weil sie selten an IP-Adressen kommen.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Köln.  Ermittlungen bei Kinderpornografie werden erschwert, weil Internet-Provider keine Kunden-Daten herausgeben. Hunderte Fälle wurden eingestellt.

Das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen hat erhebliche Fahndungsprobleme bei der Suche nach Kriminellen im Internet beklagt. Die meisten Telekommunikationsanbieter weigerten sich derzeit, die IP-Adressen von Verdächtigen herauszugeben, berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag). "Polizeiliche Auskunftsersuchen laufen damit ins Leere", sagte LKA-Sprecherin Heidi Conzen. Ohne IP-Daten könnten die Ermittler des Cybercrime-Zentrums im LKA viele digitale Verbrecher nicht aufspüren, etwa bei Ermittlungen zu Kinderpornografie.

Für den Stillstand machten die IT-Fahnder das Oberverwaltungsgericht Münster verantwortlich, wie es hieß. Die Richter hatten am 22. Juni der Klage eines Providers stattgegeben, der IP-Daten seiner Kunden nicht vorhalten wollte. Die Bundesnetzagentur kündigte daraufhin an, bis auf weiteres keine Bußgeldverfahren gegen andere nicht speichernde Anbieter einzuleiten. "Dies führte im Ergebnis dazu, dass die meisten Telekommunikationsanbieter die zum 1. Juli gesetzlich vorgeschriebene Speicherung nicht umgesetzt haben", erklärte LKA-Sprecherin Conzen.

"Fehlende Vorratsdatenspeicherung ist Täterschutz"

Da durch das OVG-Urteil das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt sei, dauerten bereits seit Jahren bestehende Fahndungsprobleme weiter an, sagte sie. Schon in einem vor vier Jahren veröffentlichten LKA-Papier hatten die Ermittler beklagt, dass jeder fünfte von insgesamt 500 Fällen von Kinderpornografie wegen fehlender Datenspeicherung ergebnislos zu den Akten gelegt werden muss. "Fehlende Vorratsdatenspeicherung ist Täterschutz", hieß es damals. (epd)

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