Berlin Ab 1. Juli steigen die Renten deutlich an. Was nach einer guten Nachricht klingt, könnte für viele Rentner unangenehme Folgen haben.
- Die Rente wird zum 1. Juli steigen: Was erstmal nach einer guten Nachricht für Deutschlands Rentner klingt, kann auch zu negativen Folgen führen
- Die Rentenerhöhung fällt niedriger aus als die gestiegene Inflation
- Doch in vielen Fällen könnte sich durch die Renten-Erhöhung das Finanzamt melden. Worauf Sie achten sollten
Das sind erst einmal gute Nachrichten für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Die Rente steigt zum 1. Juli in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Somit soll es beim Rentenwert früher als gedacht keinen Unterschied mehr in den alten und neuen Bundesländern geben.
Allerdings bleibt die Rentenerhöhung hinter der Inflationsrate von 7,4 Prozent im März zurück, was vor allem Menschen mit kleinen Renten zu schaffen macht.
Und noch eine Kröte werden einige Rentnerinnen und Rentner schlucken müssen. Die Erhöhung kann unter Umständen dazu führen, dass sie in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Das liegt daran, dass jede Erhöhung der Rente voll steuerpflichtig ist. Vom Rest der Rente bleibt dagegen ein Teil steuerfrei. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wann Sie in Rente gegangen sind.
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Rente könnte ab 2040 voll versteuert werden
Wer beispielsweise vergangenes Jahr in Rente gegangen ist, hat einen Freibetrag von 18 Prozent. 82 Prozent der Rente müssen dagegen versteuert werden. Pech für zukünftige Rentner: Der Freibetrag sinkt jährlich um einen Prozentpunkt. Ab 2040 soll mithin die Rente voll versteuert werden. Allerdings ist in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Ampelkoalition plant, den Zeitraum bis 2060 zu strecken.
Rentnerinnen und Rentner müssen die Erhöhung zum 1. Juli zu ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil hinzuaddieren. Das Ergebnis sind die gesamten zu versteuernden Renteneinkünfte. An diesem Punk kommt der Grundfreibetrag ins Spiel. Er gibt den Betrag an, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen. Derzeit liegt er bei 10.908 Euro. Liegen die Einkünfte über diesem Betrag, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wann Rentner keine Steuernachzahlung befürchten müssen
Wessen Rente die magische Grenze übersteigt, muss Steuern zahlen. Allerdings nur auf den Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. Wer nach der Rentenerhöhung also beispielsweise 11.000 Euro kassiert, zahlt nur auf 92 Euro der Rente Einkommenssteuer.
Doch selbst wenn Sie durch die Erhöhung über den Grundfreibetrag kommen, müssen sie zwar eine Steuererklärung abgeben, aber möglicherweise keine Steuern zahlen. Ausgaben wie Spenden, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Werbungskosten können geltend gemacht werden, außerdem zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen wie Rechnungen von Handwerkern.
System | Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip. |
Renten-Arten | Grund-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente |
Ausnahmen | Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. |
Finanzierung | Die gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert. |
Probleme | Die Unterfinanzierung resultiert hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland. |
Drei Säulen | Die Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. |
Ursprung | Die gesetzliche Rente wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt. |
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hat auf seiner Homepage zudem eine Tabelle zusammengestellt, bis zu welchen Beträgen Sie keine Steuernachzahlung befürchten müssen. Für das Renteneintrittsjahr 2022 sind das beispielsweise 14.768 Euro. Nicht eingerechnet ist dabei die Energiepreispauschale von 300 Euro, die voll versteuert werden muss. (tok)
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