Berlin. Wirtschaftsminister Robert Habeck macht ernst und treibt die Pläne für ein schrittweises Verbot von Gas- und Ölheizungen weiter voran.
- Wirtschaftsminister Robert Habeck plant schrittweise ein Verbot von Gas- und Ölheizungen bis 2045
- Schon ab 2024 will Habeck konkrete Vorgaben für den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen festschreiben
- Über die geplanten Schritte im Zeitplan zum neuen Heizungsgesetz informieren wie hier
Erst die horrenden Gas- und Heizölpreise in der Energiekrise 2022 und jetzt die neuen Pläne zur Wärmewende von Wirtschaftsminister Robert Habeck – das Thema Energie begleitet die Verbraucher auch 2023 weiter. Konkret plant Habeck ein neues Gesetz – Gas- und Ölheizungen sollen schrittweise verboten werden. Der Referentenentwurf war schon in der ersten Märzwoche über die Medien durchgesickert und löste unter Verbänden und politischer Opposition viel Empörung und zum Teil scharfe Kritik aus.
Gas- und Ölheizungsverbot ab 2024: Habeck treibt Pläne weiter voran – was im neuen Gesetzentwurf steht
Schon jetzt ist klar: Selbst ein schrittweises Verbot von Gas- und Ölheizungen bedeutet enorme Kosten für die Eigentümer in Deutschland. Der Grund: Als Alternative kommen nur klimafreundliche Heizsysteme infrage – also etwa die Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Allein die Kosten für eine neue Wärmepumpe sind gewaltig – je nach Modell und Arbeitsaufwand ist mit Gesamtkosten ab 15.000 Euro zu rechnen. Doch hiervon lässt sich der Wirtschaftsminister offenbar nicht beirren und treibt seine Pläne weiter voran.
- Q&A zu den Ampel-Plänen: Gas- und Ölheizungsverbot – worauf sich die Ampel geeinigt hat
- Tipps vom Experten: Verbot von Gas- und Ölheizung – was Schornsteinfeger jetzt raten
- Gas- und Ölheizungsverbot: Diese Kosten könnten ab 2024 auf viele Mieter zukommen
- Milliardenhilfe für Verbraucher: Ampel kündigt Förderungen an – was bisher bekannt ist
- Wasserstoff und Co.: Alternativen zu Heizöl und Gas – so teuer könnte das Heizen werden
- Ampel-Pläne in der Kritik: Ausnahmen für über 80-Jährige – ist das eigentlich erlaubt?
Schon ab 2024 könnte ein schrittweises Ölheizungsverbot kommen und etliche Verbraucher treffen. Auf insgesamt 95 Seiten erläutert Habeck seine Pläne für Gas- und Ölheizungen – der Gesetzentwurf wurde mittlerweile zur Abstimmung an die Kabinettskollegen verschickt. Damit ist der offizielle Prozess für ein neues Gesetz eingeleitet. Berichten von "Bild" zufolge ist das Dokument noch einmal etwas überarbeitet worden. Zum Teil auch im Sinne der Verbraucher – das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Verbot der Gas- und Ölheizung ab 2024: die neuen Details auf einen Blick
- Klassische Gas- und Ölheizungen ohne regenerativen Anteil sollen ab 2024 nicht mehr eingebaut werden
- Neue Gasheizungen sollen nur noch unter einer Bedingung erlaubt sein: Sie müssen auch mit "grünem Gas" betrieben werden können
- Neue Gas- oder Ölheizungen müssen mindestens 65 Prozent der mit der bereitgestellten Wärme aus Ökoenergien erzeugen
- Je nach Alter der Gas- oder Ölheizung soll spätestens ab 2034 ein regenerativer Anteil Pflicht werden – also eine Nachrüst-Pflicht
- Ab 2045 soll ein komplettes Verbot für Gas- und Ölheizungen greifen
Verbot für Gas- und Ölheizungen ab 2024: Habeck verteidigt Pläne und kündigt "zahlreiche Ausnahmen" an
Die Kosten für seine Pläne kann Habeck laut den Berichten von "Bild" im Gesetzentwurf noch nicht beziffern. Dazu heißt es im Papier: "wird nachgereicht". Fest steht aber: Eigentümer sollen in der Wärmewende nicht allein gelassen werden. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa stellt Habeck ein milliardenschweres Förderprogramm in Aussicht. Dieses soll sich am individuellen Einkommen orientieren. Habeck am 9. März auf einer Pressekonferenz in Berlin: "Niemand rennt in den Keller und reißt das raus" – gemeint ist die alte Gas- oder Ölheizung.
Vor Journalisten kündigt der Minister "zahlreiche Ausnahmen" sowie "Übergangslösungen und -fristen" an. Deutschland solle bis 2045 klimaneutral werden – daran seien alle Pläne ausgerichtet. Seinen straffen Zeitplan begründet der Grünen-Politiker mit der Untätigkeit in den vergangenen Jahren. "Die verlorene Zeit der letzten zehn Jahre – sie hängt uns wie Blei noch immer in den Klamotten." Doch trotz Ausnahmen und möglicher Förderungen könnten die Pläne aus Habecks Ministerium für die Verbraucher ein teures Nachspiel haben.
- Frist für alte Gas-und Ölheizung: Was die Austauschpflicht für Verbraucher bedeutet
- Das Alter ist entscheidend: Wer ab 2023 von der Austauschpflicht betroffen ist
- Tauschpflicht vor Fristende: So erkennen Sie das Alter Ihrer Gas- oder Ölheizung
- Nicht jeder Verbraucher: Ausnahmen von der Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen
- Kontrolle und Bußgelder: Was bei der Nichtbeachtung der Austauschpflicht droht
Gas- und Ölheizungsverbot alarmiert Experten: So teuer könnte es für die Verbraucher werden
Je nach Größe der Wohnungen oder Häuser mit einer Gas- oder Ölheizung könnten für die Umrüstung bis zu 100.000 Euro fällig werden – das zumindest prognostizieren Experten. Habeck möchte mit Blick in den Gesetzentwurf an dieser Stelle primär mit weiteren Alternativen gegensteuern. Neben Wärmepumpe und Pelletheizung soll in der Wärmewende auch die Nah- und Fernwärme eine bedeutendere Rolle spielen – der Anschluss an ein Wärmenetz ist preiswerter als eine eigene Heizungsanlage.
Verbot für Gas- und Ölheizungen naht: So viel kostet eine neue Heizung
Heizung | Kosten in EUR |
Ölheizung | ab ca. 8.000 |
Gasheizung | ab ca. 7.000 |
Holz- oder Pelletheizung | ab ca. 10.000 |
Nah- und Fernwärme | ab ca. 5.000 |
Wasserstoffheizung | ab ca. 30.000 |
Solarthermie | ab ca. 10.000 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 8000 bis 16.000 |
Erdwärmepumpe | 12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung) |
Grundwasser-Wärmepumpe | 9000 bis 12.000 (ohne Erschließung) |
Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.
Für Nah- und Fernwärme möchte Habeck Anreize schaffen. Laut Gesetzentwurf sind Übergangsfristen vorgesehen – etwa, wenn der Abschluss an ein Wärmenetz angestrebt, aber noch nicht möglich ist. Im Raum steht eine 5-Jahres-Frist – diese soll unter gewissen Umständen auf bis zu 10 Jahre verlängert werden können. Mit der Abwärme aus Industrieanlagen soll zudem der Ausbau der Nah- und Fernwärme in Deutschland vorangetrieben werden. Für den Sommer plant Habeck Berichten der "dpa" zufolge einen "Fernwärmegipfel".
Verbot für Gas- und Ölheizungen geplant : Facebook-User sauer – "völlig an der Realität vorbei"
Ob "zahlreiche Ausnahmen" und eine milliardenschwere Förderung die Gemüter beruhigen können? In den sozialen Netzwerken kommen die Pläne für ein Verbot von Gas- und Ölheizungen nicht gut an. "Es wird immer schlimmer mit den Vorschlägen unserer Regierung – völlig an der Realität vorbei", schreibt etwa eine Userin auf Facebook. Ein anderer schreibt über Robert Habeck: "Das wundert mich nicht, dass der Bodyguards dabei hat."
Festgehalten werden kann: Für seine Pläne bekommt Habeck nicht viel positives Feedback. Selbst in den Reihen der Ampel-Koalition sind diese Pläne für ein Verbot von Gas- und Ölheizungen umstritten. Zumal bestehende Förderungen wie der "Heizungs-Tausch-Bonus" für alte Gas- oder Ölheizungen mit Blick auf die Kosten für eine neue Heizung für viele Verbraucher ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Auch sind die Förderungen für eine neue Heizung an Auflagen geknüpft – etwa an die Außerbetriebnahme der alten Heizungsanlage. (mit dpa)
- Wechsel auf neue Heiztechnik: So viel Geld gibt es für Ihre alte Gas- oder Ölheizung
- Gas- oder Ölheizung tauschen: Für diese Alternativen gibt es eine Förderung vom Staat
- Antrag auf staatliche Förderung: Wie Sie den "Heizungs-Tausch-Bonus" bekommen
- Pläne aus der Union: Die CSU will einen Sonderbonus für alte Gas- und Ölheizungen
- Neben "Heizungs-Tausch-Bonus": Diese Förderungen gibt es für eine neue Heizung
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Leben