Berlin. Der Wirtschaftsminister möchte offenbar Gas- und Ölheizungen verbieten. Sein Gesetzentwurf sieht ein Verbot in mehreren Schritten vor.
Die Ölheizung tauschen und stattdessen auf erneuerbare Energien wie eine Wärmepumpe setzen – das ist der Gedanke. Umgangssprachlich ist von einer Wärmewende die Rede. Und die möchte Wirtschaftsminister Robert Habeck offenbar massiv beschleunigen und Gas- sowie Ölheizungen schnellstmöglich aus Gebäuden verbannen. Schon 2024 soll der erste Schritt in Habecks Plan umgesetzt werden. Der Gesetzenwurf – welcher der "Bild" vorliegt – sieht vor: Ab 2024 sollen nur noch Heizungen eingebaut werden, die Wärme aus "mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien" herstellen. Lesen Sie hier: Ölheizung ab 2024 verboten? Diese Alternativen gibt es jetzt
Sind Gas- und Ölheizung bald verboten? Was im Gesetzentwurf von Habeck dazu steht
Für die Verbraucher – die ab 2024 eine neue Heizung einbauen – würde das bedeuten: Es kommen bloß noch Technologien wie eine Wärmepumpe oder Fernwärme als Optionen infrage. Normale Brennstoffheizungen auf Grundlage von Gas oder Heizöl wären im Hinblick auf den Gesetzentwurf von Habeck nicht mehr möglich. Faktisch würde es das Ende der Gas- und Ölheizungen bedeuten. Als Ausnahme sieht der Gesetzentwurf kaputte Heizungen vor. Betroffene sollen dann drei Jahre mehr Zeit für die Erneuerung haben.
- Nachbesserung: Ölheizung erneuern und effizienter heizen – das müssen Sie tun
- Tausch: Ölheizung tauschen und von Förderung profitieren – einen Bonus gibt es
- Austauschpflicht: Frist endet bald – wer seine Ölheizung austauschen muss
- Plan von Habeck: Schock für Verbraucher – Verbot von Ölheizungen rückt näher
- Kosten für Tausch: Verbot von Ölheizungen rückt näher – so viel kostet die Umrüstung
Auch schon eingebaute Gas- und Ölheizungen will der Grünen-Politiker schneller aus dem Verkehr ziehen. Konkret sollen diese nur noch maximal 30 Jahre laufen – nach Ablauf der Zeit soll dann endgültig Schluss sein. Im nächsten und letzten Schritt sieht der Gesetzenwurf aus Habecks Ministerium ein generelles Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen ab 2045 vor. Für viele Verbraucher bedeutet das: Sie müssen sich in den nächsten Jahren um eine Alternative bemühen und ihr Heizsystem vielleicht sogar komplett modernisieren.
Ölheizung: Austauschpflicht greift bereits - Wer betroffen ist
In manchen Fällen ist eine neue Heizung sogar schon jetzt Pflicht. Die Grundlage dafür ist das im November 2020 beschlossene Gebäude-Energie-Gesetz. Das Ziel: Veraltete Heizungen – die viele Treibhausgase ausstoßen – aus dem Verkehr zu ziehen, um die Klimaziele erreichen zu können. Die wichtigsten Fakten dazu auf einen Blick:
- Von der "Austauschpflicht" sind über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen betroffen
- Der Stichtag für 2023 ist somit das Einbaudatum 1. Januar 1994
- Die Austauschpflicht greift auch bei reparierten und in Teilen erneuerten Heizungen
- Ausnahmen: Heizungen mit Brennwertgerät oder Niedertemperaturkessel sind nicht betroffen
- Auch Eigentümer – die seit 1. Februar 2002 selbst in der Wohnung leben – fallen unter die Ausnahme
Allerdings sollte man sich gerade in Zeiten teurer Energiepreise und teils guten staatlichen Förderungen in Deutschland eine Modernisierung überlegen. Es muss auch nicht zwingend die vergleichsweise teure Wärmepumpe sein, wie der Vergleich von "Focus Online" zeigt – im Folgenden die wichtigsten Daten:
Heizung | Kosten inkl. Installation |
Ölheizung | ab ca. 8.000 Euro |
Gasheizung | ab ca. 7.000 Euro |
Wärmepumpe | ab ca. 15.000 Euro |
Holz- oder Pelletheizung | ab ca. 10.000 Euro |
Fernwärme | ab ca. 5.000 Euro |
Verbot der Gas- und Ölheizung: Kritik von Politik und Verbänden – "grüne Märchenwelt"
Kritik am Vorschlag eines schrittweisen Verbots der Gas- und Ölheizung bekommt Habeck aus Verbänden und der Ampel-Koalition. Die FDP etwa kündigte schon kurz nach Bekanntwerden der Pläne Widerstand an. Ihr wohnungspolitischer Sprecher Daniel Föst erklärte der "Bild": "In der Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass ab 2024 neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollen – soweit möglich." Der Nachrichtenagentur AFP liegen die Interviews in redaktioneller Fassung vor.
Föst stellt demnach im Interview klar: "Alles – was darüber hinausgeht – ist nicht besprochen und deshalb irrelevant." Das Wirtschaftsministerium und Robert Habeck hätten manchmal Fantasien. Doch diese seien mit der FDP nicht zu machen. Auch der Eigentümerverband "Haus und Grund" lehnte diese Pläne zum Verbot der Gas- und Ölheizung konsequent ab. Verbandspräsident Kai Warnecke spricht von einem "Gesetz aus der grünen Märchenwelt". Für ist ist völlig unklar, woher etwa die ganzen Fernwärmeleitungen kommen sollen.
Ölheizung soll verboten werden: Eigentümerverband entrüstet – Scholz müsse eingreifen
Warnecke hat eine klare Forderung: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) müsse eingreifen. Noch sind die Pläne Teil eines Gesetzentwurfs. Das bedeutet: Im Kabinett können die Pläne noch gekippt oder geändert werden. Auch später im Bundestag sowie im Bundesrat sind Änderungen am Gesetz möglich – oder es wird gekippt. Für die Verbraucher bedeutet das: Es ist noch nichts in Stein gemeißelt. Bis dahin gelten die aktuellen Auflagen zum Tausch einer alten Gas- oder Ölheizung – etwa bei Anlagen mit Konstanttemperaturkessel. (mit AFP)
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