Berlin. Die alte Heizung geht kaputt: Kann eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden? Wir laut neuem Heizungsgesetz dann geplant ist.
Ein Schlag für die Ampel-Koalition: Das Bundesverfassungsgericht hat das Heizungsgesetz gestoppt – die Begründung: Die Abgeordneten hätten zu wenig Zeit gehabt, um über den Gesetzentwurf zu beraten. Die Verfassungsrichter gaben damit einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt. Er sah seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Doch das Heizungsgesetz könnte doch noch in Kraft treten – nötig wäre dafür eine Sondersitzung im Bundestag. Somit ist die Novelle für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht vom Tisch.
Im Kern soll ab 2024 möglichst jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis 2028 klären, ob der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Auch Übergangsfristen sind im Heizungsgesetz vorgesehen – etwa, wenn die Heizung irreparabel kaputt geht. Was würde in diesem Fall gelten, wenn das Heizungsgesetz doch noch kommt? Hier im Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum Heizungstausch zusammengefasst.
Heizung geht ab 2024 kaputt: Gasheizung weiter erlaubt? Diese Voraussetzung soll gelten
Was passiert nun, wenn die Heizung im nächsten Jahr ausfällt? Liegt ein kommunaler Wärmeplan vor, kann ein neuer oder gebrauchter Gaskessel weiterhin installiert werden, sofern der Wärmeplan ein CO2-neutrales Gasnetz vorsieht. Andernfalls dürfen Gasheizungen nur betrieben werden, wenn sie innerhalb von drei Jahren ökologisch nachgerüstet werden. Das heißt, sie müssen bis dahin zu mindestens 65 Prozent mit Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder dessen Derivaten betrieben werden. Zusätzlich können auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden, wenn der Wärmeplan e in klimaneutrales Gasnetz vorsieht.
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Heizung tauschen: Ausnahme für Ältere fällt weg – auch über 80-Jährige bald betroffen?
Eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80 Jahre alte Hausbesitzer wurde gestrichen. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.“
Das neue Förderkonzept besteht aus einer Basisförderung für alle Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum und drei Bonusförderungen. Während die Basisförderung einen Fördersatz von 30 Prozent vorsieht, können unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Klimaboni beantragt werden. Darüber hinaus wird der Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent gefördert. "Für die restlichen Kosten werden zinsvergünstigte Kreditprogramme zur Verfügung stehen. Diese werden auch allen zugänglich sein, die auf dem regulären Markt keine Kredite erhalten – darunter viele ältere Menschen mit geringeren Renten", erklärte Andreas Audretsch von den Grünen gegenüber der dpa.

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Kaputte Heizung tauschen: Härtefallregelung für einkommensschwache Haushalte geplant
Für Eigentümer, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, sind besondere Härtefallregelungen vorgesehen. Ähnliches ist für Alteigentümer geplant, die ihre Immobilie vor 2002 bezogen haben.
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Heizung geht kaputt: Zeitplan – was die kommunale Wärmeplanung bedeutet
Großstädte müssen ihre Wärmepläne bis Ende 2026 veröffentlichen, kleinere Städte haben bis Ende 2028 Zeit. Damit die Pläne zügig umgesetzt werden können, müssen Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und Verbräuchen liefern.
Ab 2028 werden Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, ob ihr Gebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen wird und wann mit der Umstellung zu rechnen ist. Wer also in naher Zukunft eine klassische Gasheizung einbauen lässt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die Anlage nach zehn bis 15 Jahren umgerüstet werden muss, insbesondere wenn das Fernwärmenetz ausgebaut wird.
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Gasheizung ab 2024 weiter nutzen: Biogas und Wasserstoff – diese Vorgaben sollen gelten
Neben dem Ausbau der Nah- und Fernwärme gewinnen auch Biogas und Wasserstoff an Bedeutung. Nach dem geplanten Gesetz müssen Gasheizungen, die zwischen 2024 und der Vorlage des Wärmeplans neu installiert werden, ab 2029 zu mindestens 15 Prozent mit grünen Gasen betrieben werden. Dieser Anteil soll bis 2035 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 60 Prozent steigen. Grüne Gase sind Biogas oder Wasserstoff, die überwiegend aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.
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Heizung mit Wasserstoff: Nicht jede Anlage geeignet – auf diese Bezeichnung achten
Wichtig ist, dass herkömmliche Gasheizungen zwar in vielen Fällen Biogas verbrennen können, aber nicht für die Nutzung von Wasserstoff geeignet sind. Haushalte, die eine langfristige Lösung anstreben, sollten daher explizit auf den Hinweis "H2-ready" achten. Das bedeutet, dass die Heizungsanlage technisch so ausgelegt ist, dass sie in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden kann. Eine solche Anlage gewährleistet Flexibilität und ermöglicht den Umstieg auf klimafreundlichere Energieträger.
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