Luxemburg In Deutschland schlägt dem Rundfunkbeitrag seit Jahren Kritik entgegen. Ob er rechtens ist, hat das höchste EU-Gericht entschieden.
Der Rundfunkbeitrag in Deutschland verstößt nicht gegen EU-Recht und kann problemlos weiter für jede Wohnung erhoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. ARD und ZDF zeigten sich erleichtert.
Gegner des Rundfunkbeitrags sind damit ein weiteres Mal vor Gericht gescheitert, nachdem erst im Juli das
hatte. Die Luxemburger Richter hatten unter anderem zu klären, ob der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat eine verbotene staatliche Beihilfe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.
Rundfunkbeitrag ist rechtens – das Wichtigste in Kürze:
- Der EuGH hält den Runfunkbeitrag für keine verbotene staatliche Beihilfe
- Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe für grundsätzlich rechtens erklärt
- Mehrere Beitragszahler hatten zuvor vor deutschen Gerichten geklagt
Dies verneinte das Gericht. Auch nach der Reform des Rundfunkbeitrags 2013 handele es sich nicht um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe. (Rechtssache C-492/17).
Hintergrund war eine Klage mehrerer Beitragszahler vor deutschen Gerichten gegen das 2013 geänderte Einzugssystem: Seitdem muss jeder Haushalt zahlen, auch wenn kein Rundfunkgerät vorhanden ist. Auch Firmen und Institutionen sind zahlungspflichtig.
Sender sind nach Urteil erleichtert
ARD und ZDF begrüßen das Urtreil das EU-Gerichts. Laut des ZDF-Intendanten Thomas Bellut schafft der Richterspruch „Rechtssicherheit auf allen Ebenen“. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli sei der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert, wird er in einer Mitteilung des Senders zitiert.
Hermann Eicher, Justitiar beim Südwestrundfunk (SWR) und innerhalb der ARD federführend bei juristischen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag, sagte, der Rundfunkbeitrag habe auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen. „Man kann dem Einzelrichter am Landgericht Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat.“
Früher zogen Kontrolleure von Haus zu Haus
Früher war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln.
Dabei ging es vor allem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen rief daraufhin den EuGH zur Klärung mehrerer Fragen an.
Dabei vertrat es die Ansicht, die Neuregelung stelle eine wesentliche Umgestaltung des Einzugssystems dar und hätte der EU-Kommission deshalb mitgeteilt werden müssen. Zudem habe das Beitragsaufkommen seitdem deutlich zugenommen.
Auch EU-Gutachter sah den Beitrag schon als rechtens an
Außerdem befanden die Tübinger Richter, den Rundfunkanbietern werde eine staatliche Beihilfe gewährt, weil sie säumige Zahlungen selbst eintreiben dürften – und nicht ordentliche Gerichte anrufen müssten.
Vom EuGH wollten die Richter deshalb auch wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, und somit gegen EU-Recht verstoße.
Ein wichtiger EU-Gutachter hatte im September betont, die Erhebung des Rundfunkbeitrags sei rechtens. Diese Einschätzung ist für die EuGH-Richter zwar nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Über die einzelnen Fälle in Deutschland müssen letztlich die nationalen Gerichte urteilen. Dabei richten sie sich jedoch nach der EuGH-Entscheidung als höchstem EU-Gericht.

Menschen mit zwei Wohnungen zahlen nur ein Mal
In Deutschland leisten Kritiker seit Jahren heftigen Widerstand gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags – früher „GEZ-Gebühr“. Sie lehnen ihn aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten.
Wer etwa allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG. Nach Ansicht der Sendeanstalten soll der Beitrag sicherstellen, dass sie nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden.
Das
nicht grundsätzlich beanstandet und erklärte das Beitragsmodell für verfassungsgemäß (
). Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen dem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Rundfunkbeitrag – mehr zum Thema:
• Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass für den Zweitwohnsitz keine Abgabe fällig ist.
• Der Beitragsservice hat seine Daten mit den Einwohnermeldeämtern abgeglichen.
(mit dpa/les)
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