
Essen. Wer nach einem Schaden mit einer gegnerischen Versicherung zu tun hat, braucht einen kompetenten Partner an seiner Seite. Das ist Otto-Leonhard Peus.
Seit 35 Jahren ist Dipl.-Ing. Otto-Leonhard Peus öffentlich bestellter und vereidigter KFZ-Gutachter. Ob es um die Beweissicherung am Unfallort geht, um Unfallgutachten, Plausibilitätsuntersuchungen oder Fahrzeugbewertungen – der Sachverständige ist ein kompetenter Partner, wenn es nach einem Unfall um die Schadensregulierung geht.
„Erfahrungsgemäß lautet bei den Versicherungen das oberste Motto: Geiz ist geil“, erklärt Peus. „Sie versuchen, ihre Kosten zu minimieren. Deshalb bieten sie zum Beispiel an, Werkstätten und Sachverständige zu vermitteln, mit denen sie zusammenarbeiten.“ Diese Werkstätten und Gutachter haben oft finanzielle Vorgaben, die eng gesteckt sind. „ So ein Gutachten kann nicht mehr als neutral bezeichnet werden“, sagt Peus.
Zu seinem Aufgabenbereich gehört es nicht nur, die unmittelbare Schadenssumme zu ermitteln. Auch die Berechnung der Wertminderung eines Fahrzeugs nach der Reparatur oder eine korrekte Einschätzung des Wiederbeschaffungswerts nach einem Totalschaden übernimmt der Sachverständige. Oft ist er dabei mit Fällen befasst, in denen das von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten zu Recht angezweifelt wird.
„In der Regel wissen die Geschädigten nicht, was nach einem Unfall auf sie zukommt“, erzählt Peus. „Das passiert ja nicht alle vier Wochen, noch nicht mal alle zwei Jahre. Deshalb kennt man seine Ansprüche oft gar nicht, wenn es zum Beispiel um die Wertminderung oder die Dauer der Reparatur geht.“ Wenn das eigene Fahrzeug mit zersplitterten Rückleuchten oder verzogenem Stoßfänger vor der Tür steht, sind viele Menschen dankbar für den Anruf der gegnerischen Versicherung, die schnell einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen möchte und sogar das ramponierte Fahrzeug abholen lassen würde. „
Deren Partnerwerkstätten müssen ihnen angenehme Verrechnungssätze bieten. Wegen der finanziellen Enge der niedrigen Stundensätze müssen sie dann anderweitig versuchen, auf eine schwarze Null zu kommen“, erläutert Peus. Deshalb sollte der Geschädigte, der immer Herr des Verfahrens ist, selbst einen Sachverständigen wählen, auf dessen Urteil er vertrauen kann. „Mit einem qualifizierten unabhängigen Sachverständigen“, sagt Peus, „ist man auf der sicheren Seite.“